Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
SW Vermietungs GbR
Vermietung von Bierwagen und Partyzubehör
Stand: Juli 2026
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mietverträge zwischen der SW Vermietungs GbR (nachfolgend „Vermieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die Vermietung von Bierwagen sowie Party- und Veranstaltungszubehör.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Vertragsabschluss
Ein Mietvertrag kommt durch die schriftliche, elektronische oder mündliche Bestätigung des Vermieters zustande.
Der Vermieter behält sich vor, Mietanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§3 Mietgegenstand
Der Vermieter überlässt dem Mieter die im Mietvertrag aufgeführten Mietgegenstände für den vereinbarten Zeitraum.
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände ausschließlich bestimmungsgemäß und sorgfältig zu verwenden.
§4 Mietpreise
Es gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen und veröffentlichten Mietpreise der SW Vermietungs GbR.
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese ausgewiesen wird.
Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
§5 Kaution
Für die Vermietung des Bierwagens ist eine Kaution in Höhe von 150,00 € zu hinterlegen.
Die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung des Mietgegenstandes. Der Vermieter ist berechtigt, entstandene Schäden oder offene Forderungen mit der Kaution zu verrechnen.
§6 Lieferung und Standort
Der Bierwagen wird ausschließlich durch die SW Vermietungs GbR geliefert und nach Ablauf der Mietzeit wieder abgeholt.
Ein eigenständiges Umsetzen, Versetzen oder Transportieren des Bierwagens durch den Mieter ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Sollte der Bierwagen ohne Zustimmung bewegt werden, haftet der Mieter für sämtliche daraus entstehenden Schäden.
Der Aufstellort muss für das Lieferfahrzeug frei zugänglich und ausreichend tragfähig sein.
§7 Reinigung
Der Bierwagen sowie sämtliche gemieteten Gegenstände sind vom Mieter vollständig gereinigt zurückzugeben.
Erfolgt die Rückgabe in verschmutztem Zustand, ist der Vermieter berechtigt, den erforderlichen Reinigungsaufwand nach tatsächlichem Aufwand oder gemäß gültiger Preisliste in Rechnung zu stellen.
§8 Sorgfaltspflicht und Haftung des Mieters
Der Mieter haftet während der gesamten Mietdauer für sämtliche Schäden, Verluste oder Beschädigungen an dem Bierwagen, der technischen Ausstattung, dem Partyzubehör sowie allen weiteren von der SW Vermietungs GbR überlassenen Mietgegenständen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Schäden durch den Mieter selbst oder durch Dritte verursacht wurden. Normale Gebrauchsspuren sind hiervon ausgenommen.
§9 Meldepflicht bei Schäden
Alle Beschädigungen oder Mängel sind dem Vermieter unverzüglich nach Feststellung mitzuteilen. Spätestens bei der Rückgabe des Mietgegenstandes sind sämtliche entstandenen Schäden anzugeben. Das Verschweigen von Schäden kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
§10 Nutzung
Der Mieter verpflichtet sich, den Bierwagen sachgemäß zu nutzen, sämtliche gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, den Mietgegenstand vor Diebstahl und Beschädigung zu schützen, keine baulichen Veränderungen vorzunehmen und keine Werbung, Beklebungen oder Beschriftungen ohne Zustimmung anzubringen.
§11 Untervermietung
Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.
§12 Rückgabe
Der Mietgegenstand ist zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig, gereinigt und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Verspätete Rückgaben können entsprechend der gültigen Preisliste zusätzlich berechnet werden.
§13 Ausfall und höhere Gewalt
Kann der Vermieter aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Verkehrsunfälle, Naturereignisse oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse) den Mietvertrag nicht erfüllen, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Bereits gezahlte Mietbeträge werden in diesem Fall erstattet.
§14 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§15 Verkehrssicherungspflicht
Ab Übergabe trägt der Mieter die Verantwortung für den sicheren Betrieb des Bierwagens sowie für dessen ordnungsgemäße Aufstellung. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass von dem Mietgegenstand keine Gefahr für Personen oder Sachen ausgeht.
§16 Strom-, Wasser- und Gasanschlüsse
Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Bereitstellung geeigneter Strom-, Wasser- oder sonstiger Anschlüsse verantwortlich. Der Anschluss darf ausschließlich nach den geltenden Sicherheitsvorschriften erfolgen.
§17 Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist spätestens bis zum vereinbarten Zahlungstermin zu begleichen. Gerät der Mieter in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§18 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet und entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt.
§19 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Mieter Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand der Sitz der SW Vermietungs GbR.
§20 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Vorschrift.
§21 Schlussbestimmungen
Mit Abschluss des Mietvertrages erkennt der Mieter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
SW Vermietungs GbR
Stand: Juli 2026
